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Telefon: Tel: +49(0)211 468 62 113 | Fax: +49(0)211 468 62 115
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Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68213
Ust-IdNr: DE 815374149
Gesellschaftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Geschäftsführung: Dipl.- Ing. Eric Mertens
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: EM Constructions GmbH

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Sicherheit

I. Allgemeines
1. Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle vom Unternehmer (nachstehend: Auftragnehmer) auszuführende Aufträge sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Bestellers (nachstehend: Auftraggeber), denen ausdrücklich widersprochen wird.

2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.


II. Angebote und Unterlage
1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot oder ein Angebot in elektronischer Form des Auftragnehmers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 15 Kalendertagen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.

2. Die Bestellung des Bestellers ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags. Der Besteller ist an seinen Antrag 2 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Anlieferung der bestellten Materialien.

3. Das Schriftformerfordernis ist gewährt, wenn die Erklärung in einer den Erfordernissen des § 126 b BGB entsprechenden Textform versandt wird(z.B. Telefax oder per E-Mail).


III. Bestellungen
1. Ihre ist nur wirksam, wenn Sie von uns innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich bestätigt wird. Auch danach wird sie mit unserer Bestätigung wirksam.

IV. Vertragsform
1. Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen unabdingbar der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden jeder Art.

V. Liefergegenstand
1. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise. Geringfügige Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen und Zeichnungen, auch in den Maßen, bleiben vorbehalten.

VI. Preise
1. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist in Euro. Die vereinbarten Preise entsprechen dem Stande der Material-, Lohn- und sonstigen Kosten. Sollten diese Kosten bis zur Lieferung, soweit eine Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt ist, steigen, so dass unsere Preise nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöht werden, sind stattdessen die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden und nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöhten Kistenpreise ausschlaggebend. Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher Weise vorher ankündigen.

2. Für vom Auftraggeber angeordneten Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitteilt hat.

3. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Auftraggeber weiterberechnet, wenn die Werkleistung nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird.

4. Skontoabzüge müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.


VII. Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Die Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, zu den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug in bar oder auf eines unser Geschäftskonten unabhängig vom Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten. An- und Vorauszahlungen sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf die vereinbarten Preise verrechnet.

2. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), nach Abnahme spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tagesfrist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die herbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


VIII. Zahlungsverzug
1. Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im Rückstand, so haben Sie ab Verzug die rückständigen Beträge mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem höheren Betrag als 10% des Preises in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung und einer Androhung im Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.

IX. Mängelrügen/Sachmängel
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Diese Frist beginnt im Zeitpunkt der Anlieferung. Soweit die Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich sein sollten, beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit. Die Mängel sind unter Angabe des schadhaften Teiles, der Teile-Nummer und der Schadensstelle genau zu bezeichnen. Erforderlichenfalls sind die Mängel in eine Ihnen dafür übersandte Abbildung einzutragen. Für Mängel, die nicht nach Maßgabe dieser Bestimmungen geltend gemacht werden, entfallen alle Gewährleistungs - und Schadensersatzanspräche.

2. Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung den Auftraggeber.

3. Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

4. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung des Auftraggebers oder Dritter, gewaltsame Zerstörung oder durch unvermeidbare chemische oder elektrische Einflüsse sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß (z.B. von Dichtungen) entstanden sind.

5. Der Auftragnehmer muss im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht (Nacherfüllungspflicht) nur die zum Abnahmezeitpunkt vorhanden/angelegten Mängel beidseitigen, die ursächlich auf dem Inhalt des Werkvertrages (z.B.: Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungsauftrag) beruhen, nicht jedoch Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf den Inhalt des Werkvertrages zurückzuführen sind.


X. Geheimhaltung
1. Für alle an uns zum Zwecke der Lieferung und Leistung übergebenen Unterlagen, Gegenstände und dergleichen steht der Besteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Besteller auf uns bekannte Rechte Dritter hinweisen. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstehenden Schaden zu ersetzen.

2. Wir behalten uns an sämtlichen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und ähnlichen Informationen körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erhält der Besteller in Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung derartige Informationen, ist er zur kostenfreien Rücksendung an uns verpflichtet, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

3. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die von uns ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen ergibt, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


XI. Schlussbestimmungen
Bei Lieferung ins Ausland gilt Deutsches Recht. Andere Vertragsbedingungen, die vom die Vorstehenden abweichen und von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, haben keine Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Düsseldorf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EM Constructions GmbH